Zwei langjährige Rechtsstreits wurden nun zugunsten Breuningers entschieden. Im ersten Fall verwarf der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des früheren Vorstands der Heinz-Breuninger-Stiftung, Wolfgang Blumers. Damit bleibt sein Versuch erfolglos, 20% der BSG Beteiligungs-GmbH von den Eigentümern Willem van Agtmael und Dr. Wienand Meilicke einzufordern. Er hatte unter Berufung auf eine interne Absprache im Jahr 2004 geklagt, in der die spätere Beteiligung aller Stiftungsvorstände an der Holding-Gesellschaft der Breuninger-Gruppe vereinbart worden sein soll. Das Landgericht Stuttgart hatte Blumers 2014 eine 10 %-Beteiligung zugesprochen. 2015 rollte das OLG Stuttgart den Fall neu auf. Die E. Breuninger GmbH & Co bleibt in Familienhand. Das zweite Urteil betrifft die Erweiterung des Sindelfinger Breuningerlands. Die Stadt hatte 2012 die Vergrößerung um 9800 m2 genehmigt. Das Stuttgarter Regierungspräsidium hatte die Rücknahme des Bescheids angeordnet. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erklärte nun die Rücknahme für unzulässig.
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机译:现在已经裁定了两个长期存在的法律纠纷,有利于布劳宁格。在第一个案件中,联邦法院驳回了亨氏不伦宁基金会前董事会沃尔夫冈·布鲁默斯(Wolfgang Blumers)提出的不予接纳的上诉。他的尝试仍未成功,业主Willem van Agtmael和Dr. Boss持有BSG Beteiligungs-GmbH 20%的股份。维纳德·梅里克(Wienand Meilicke)。他在2004年提起上诉,指的是一项内部协议,该协议中所有基金会董事会成员后来都同意参加不来宁格集团的控股公司。斯图加特地方法院在2014年授予Blumers 10%的股份。 2015年,OLG斯图加特重新开箱。 E. Breuninger GmbH&Co仍由家人掌控。第二个判决涉及辛德芬格不来宁格勒地区的扩张。该市在2012年批准了9800平方米的扩建。斯图加特地区委员会已下令撤销该决定。曼海姆行政法院现在宣布撤回不可受理。
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