Die Verbraucherzentrale NRW hat sich mit ihrer Unterlassungsklage gegen P&C Düsseldorf durchgesetzt. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss der Modefilialist künftig die Besucher seines Online-Shops Fashion ID „ausdrücklich und unübersehbar" über die Weitergabe der Nutzungsdaten an Facebook aufklären. Der Grund: Das weltgrößte Social Network kann das Surf-Verhalten bereits dann mitverfolgen, wenn der User eine Seite aufruft, die einen „Gefällt mir"-Button integriert hat. Das passiert unabhängig davon, ob der Besucher den Button angeklickt hat oder Facebook-Mit-glied ist.
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