Idee: Bis zu 600 Euro Entschädigung stehen Passagieren laut EU-Recht zu, wenn der Flieger mindestens drei Stunden zu spät landet und nicht nachzuweisen ist, dass außergewöhnliche Umstände daran schuld sind. Nicht immer sind die Airlines jedoch von sich aus bereit, den Betrag zu zahlen. Spezielle „Eintreiber" haben dies als Geschäftsmodell für sich entdeckt: Im Namen des Kunden machen sie dessen Ansprüche bei der Airline geltend und verlangen bei Erfolg eine Provision.
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