Für Uber war es ein massiver Rückschlag: Das Landgericht Frankfurt hatte es dem Taxi-Konkurrenten 2015 verboten, hierzulande Fahrten zu vermitteln, bei denen die Fahrer über keine Erlaubnis zur Personenbeförderung verfügen. Und weil damit das zentrale Geschäftsmodell des US-Konzerns zur Disposition stand, legte er dieses -„Uber Pop" - ad acta. Seitdem ist es in Deutschland still geworden um den Anbieter, der zuvor mit äußerster Aggressivität und Milliardeninvestitionen im Rücken auf den Markt drängte.
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