Seit Mitte 2013 verhandeln die Europäische Union und die USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen. Die sog. Transatlan-tic Trade and Investment Part-nership, kurz TTIP, ist als ein völkerrechtlicher Vertrag zu verstehen. Im Fokus stehen der Abbau von Zöllen sowie das Beseitigen von derzeit existierenden Handelshemmnissen. Dazu zählt vor allem das Angleichen von bislang unterschiedlichen Sicherheitsstandards, technischen Normen und Wettbewerbsregeln, die in Kombination mit in der Höhe stark variierenden Zöllen zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand für das jeweils exportierende Unternehmen führen. Bereits jetzt werden zwischen der EU und den USA Waren und Dienstleistungen im Wert von 800 Mrd. Euro gehandelt. Von der angestrebten Investi-tions- und Handelspartnerschaft sollen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren, da ihnen durch den Abbau von kostspieligen Handelsbestimmungen der Marktzugang bislang erheblich erschwert wurde. Dass die Verhandlungen noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, ist darauf zurückzuführen, dass sich beide Parteien in zwei wesentlichen Punkten noch nicht einigen konnten. Während Europa um seine Si-cherheits- und Verbraucherschutzstandards fürchtet, bestehen die USA bislang auf die Investorenschutzregel.
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