In vielen Modehäusern wächst aktuell der Ärger, dass gerade bei Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs (EDI) mehr und/ oder abweichende Ware vom Lieferanten in der Orderresponse bestätigt wird als vom Handel geordert wurde. Nach Aussagen von Experten differieren Menge und/oder Sortiment nicht selten um zehn Prozent gegenüber der ursprünglichen Order des Händlers. Dies führt dazu, dass weder die Limitplanung noch die Bestandssteuerung im Handel greift. Lagerüberhänge und höhere Abschriften sind dann vorprogrammiert. Rechtlicher Hintergrund: Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten ihn akzeptieren. Verändert der Lieferant die Bestellung in der Orderbestätigung stellt dies ein neues Kaufangebot dar. Widerspricht der Händler diesem nicht, gilt die Orderbestätigung in der Regel laut Lieferanten-AGB als (stillschweigende) Zustimmung und wird somit rechtskräftig.
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