Bekanntlich müssen bis 5. Dezember 2015 etliche große Modehäuser und Bekleidungsfilialisten ein Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt haben. Dies Verpflichtung betrifft alle sog. Nicht-KMU, also Unternehmen ab 250 Mitarbeitern (auf Vollzeit umgerechnet, ohne Auszubildende). Das gilt zusätzlich auch für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. Euro, und einer Bilanzsumme über 43 Mio. Euro.
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