Man mag Bier für bekömmlich halten, bewerben darf man es mit dem Argument aber nicht. Das findet zumindest das Landgericht Ravensburg. Es verdonnerte im August die Brauerei Härle im baden-württembergischen Leut-kirch dazu, das Wort „bekömmlich" auf den Flaschenetiketten zu schwärzen. Das Gericht folgte damit der Auffassung des Berliner Verbands sozialer Wettbewerb (VSW). Dieser hatte moniert, der Begriff suggeriere, dass Bier für den Körper gut verträglich sei, was eine gesundheitsbezogene Aussage sei. Und eine solche hat laut Health-Claims-Verordnung der EU in der Bierwerbung nichts verloren. Brauerei-Inhaber Gottfried Härle, dessen Großvater bereits mit der Bekömmlichkeit warb, wehrt sich nun in der nächsten Instanz gegen das Verbot. „Bekömmlich", so seine Auffassung, bedeute einfach nur, dass die Bière „gut fürs Wohlbefinden sind".
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