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Verbieten bleibt erlaubt

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Man mag Bier für bekömmlich halten, bewerben darf man es mit dem Argument aber nicht. Das findet zumindest das Landgericht Ravensburg. Es verdonnerte im August die Brauerei Härle im baden-württembergischen Leut-kirch dazu, das Wort „bekömmlich" auf den Flaschenetiketten zu schwärzen. Das Gericht folgte damit der Auffassung des Berliner Verbands sozialer Wettbewerb (VSW). Dieser hatte moniert, der Begriff suggeriere, dass Bier für den Körper gut verträglich sei, was eine gesundheitsbezogene Aussage sei. Und eine solche hat laut Health-Claims-Verordnung der EU in der Bierwerbung nichts verloren. Brauerei-Inhaber Gottfried Härle, dessen Großvater bereits mit der Bekömmlichkeit warb, wehrt sich nun in der nächsten Instanz gegen das Verbot. „Bekömmlich", so seine Auffassung, bedeute einfach nur, dass die Bière „gut fürs Wohlbefinden sind".
机译:您可能会认为啤酒是可消化的,但您不能通过参数宣传它。至少那是拉文斯堡地方法院的想法。 8月,位于巴登-符腾堡州洛伊特基希的Härle啤酒厂将瓶盖标签上的“可消化”一词涂黑,法院听取了柏林社会竞争协会(VSW)的意见,该术语批评了这一建议。啤酒对身体的耐受性良好,这是一项与健康相关的声明,根据欧盟的《健康声明条例》,啤酒与啤酒无关他认为,在第二次违反禁令的情况下,“健康”仅意味着伯耶“有益于您的幸福”。

著录项

  • 来源
    《TextilWirtschaft》 |2015年第44appa期|52-54|共3页
  • 作者

    KLAUS JANKE;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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