Viele Modegeschäfte treten am Markt mit einem Fantasienamen ä la „Boutique Sabine" oder „Fashion Culture" auf, im Handelsregister ein getragen ist aber ein Einzelkaufmann oder eine Personengesellschaft. In ei nem solchen Fall ist es nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zwingend notwendig, dass bei jeder Werbung die Identität und Anschrift des Unternehmers angege ben wird.
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