Der Europäische Gerichtshof hat Ende September entschieden, dass die Nutzung bekannter Marken als Key-words für die Generierung von Werbeanzeigen in Internetsuchmaschinen zulässig ist. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden: Im Rahmen der durch das Keyword produzierten Werbeanzeige muss der Werbende klar und deutlich erkennbar sein. Auch darf keine Nachahmung im Waren- oder Dienstleistungsangebot erfolgen, und die betroffene Marke darf nicht beschädigt werden.
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