Ärzte und Zahnärzte werben auf Groupon für ärztliche Behandlungen, Botox-Unter-spritzungen oder Brustvergrößerungen mit bis zu 70 Prozent Rabatt. Doch Pauschalpreise sind nach der Gebührenordnung der Mediziner nicht erlaubt - deshalb und wegen unerlaubter zeitlicher Begrenzung der Gültigkeit der Groupon-Gutscheine wurden zahlreiche solcher Angebote nun von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Auch die Werbung von einzelnen Fahrschulen und Hotelanbietern auf Groupon.de wurden beanstandet, da sie nicht alle Kosten für den Verbraucher transparent machten.
展开▼