Ende November veröffentlichte das „Handelsblatt" einen Artikel, wonach der Verkauf von (Geschenk) Gutscheinen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstelle. Begründet wurde dies mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Astra Zeneca", die eine Weitergabe von Gutscheinen an Mitarbeiter als eine umsatzsteuerbare sonstige Leistung bewertete.
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