Der Auftragnehmer (AN) berät den Auftraggeber (AG) bei der energetischen Sanierung seines Wohnhauses. Er empfiehlt auf der Grundlage seiner Berechnungen zur Energiekosteneinsparung die Umstellung des Energieträgers von Gas auf Strom und bietet dem AG sogleich den Ausbau der vorhandenen Gas-Heizung und den Einbau einer Solarthermieanlage samt Infrarotheizung an. Knapp eineinhalb Jahre nach den Umbaumaßnahmen bleiben die vom AN vor- hergesagten Einsparungen aus. Der AG fühlt sich falsch beraten und verklagt den AN auf Erstattung der Energiemehrkosten (1500 Euro), Rückzahlung der Einbaukosten für die Solart-hermie (8026,19 Euro) und die Infrarotheizung (5916,15 Euro) sowie Erstattung der Einbaukosten für eine neue Gasheizung (10782,49 Euro).
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