Eine der für die TGA wichtigsten Neuerungen in der Richtlinie 2018/844/EU vom 30. Mai 2018 zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie findet sich in den Neufassungen der Artikel 14 „Inspektion von Heizungsanlagen" und 15 „Inspektion von Klimaanlagen" jeweils in den Absätzen 4 und 5: (4) Die Mitgliedstaaten legen Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Heizungsanlage oder eine kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage [Artikel 15: Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage] von mehr als 290 kW, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, bis zum Jahr 2025 mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -Steuerung ausgerüstet werden.
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