Gemeinsam mit Spitzenverbänden aus Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, hat der VDI deutliche Kritik an der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MW TB) geübt. Die MW TB soll sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen in den Bundesländern ersetzen. Der VDI sieht in dem vorliegenden Entwurf der MW TB (vom 31. Mai 2017) einen Schritt in die falsche Richtung bei der Novellierung des Bauordnungsrechts und erwartet Mehrkosten durch die neuen Bestimmungen von mindestens einer 1 Mrd. Euro/a, ohne dass die Qualität der Bauwerke damit steigt. Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG): „Die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme können von den am Bau Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden." Die im Entwurf vorliegende MW TB schafft nach Auffassung der Verbände keine Abhilfe. Mit der MW TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst, dass mit unvollständig geregelten Bauprodukten keine durchregulierten Bauwerke erstellt werden können. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Verbände, dass die Länder für nicht hinreichend gere- gelte („europäische") Bauprodukte das Bauordnungsrecht deregulieren und liberalisieren, während im funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten wird. So heißt es in der Stellungnahme: „Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte - so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird - darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in London (Brand des Grenfell Towers)." Die Verbände schlagen den Ländern alternativen Vorgehensweisen vor und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. Gefordert wird von den Verbänden, dass die Hinweise aus dem Gutachten viel konseguenter beachtet werden, bevor die Novellierung des Bauordnungsrechts in einer solch kritischen Weise vorangetrieben wird, wie es im vorliegenden Entwurf der MW TB geschehen soll.
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