Gebäudebetreiber sind verpflichtet, Bedienstellen zur manuellen Auslösung von natürlichen Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gut sichtbar zu markieren. Die Richtlinie 07 „Positionierung von Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)" des FVLR-Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz gibt in Abschnitt 5.1 „Beschilderung" zudem vor, dass in bestimmten Fällen Bedienstellen mit einem zusätzlichen Winkelschild zu kennzeichnen sind. Sie sind bei unterputzinstallier-ten Bedienstellen erforderlich, die nicht mindestens 30 mm über die Oberfläche des fertigen Putzes der Wand hervorstehen, sowie bei Gebäuden mit mehr als zwei Fluchttüren oder zwei Zugangstüren an einer Gebäudeseite, die jeweils von außen zugänglich sind. Mit dem Winkelschild „Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung", das vom FVLR bezogen werden kann, werden RWA-Aus-lösestationen gemäß DIN 18232-2 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet.
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