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DER ANSPRUCH DER WISSENSCHAFT AUF ÜBERLASSUNG UND NUTZUNG (STEUER-)STATISTISCHER DATEN

机译:科学对保留和使用(TAX)统计数据的要求

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摘要

Wissenschaftliche Forschung ist in vielen Fällen auf die Übermittlung von Daten durch staatliche Einrichtungen angewiesen. Dementsprechend steht es dem Staat nicht völlig frei, darüber zu entscheiden, ob er der Wissenschaft Daten überlässt oder nicht. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) garantiert nicht nur einen von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des Wissenschaftlers, sondern enthält auch eine wertentscheidende Grundsatznorm, die den Staat verpflichtet, unabhängige Forschung durch wissenschaftliche Einrichtungen zu ermöglichen und zu fördern.
机译:在许多情况下,科学研究依赖于国家机构的数据传输。因此,国家并非完全自由决定是否向科学提供数据。科学自由的基本权利(第5条第3款第1 GG款)不仅保证了科学家的个人和自主责任范围不受政府外部决定的影响,而且还包含确定国家价值并要求国家由科学机构进行独立研究的基本规范启用和提升。

著录项

  • 来源
    《Die Verwaltung》 |2011年第4期|p.563-576|共14页
  • 作者

    Klaus Greb;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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