1. Auch wissenschaftliche Themen haben ihre „Konjunkturen", auch sie durchlaufen in Zyklen „Karrieren". Grundsatzfragen muss offenbar jede Generation von Staatsrechtslehrern neu erarbeiten. Dies gilt etwa für die Menschenwürde: Dürigs Pionierleistung aus den 1950er Jahren erlebt seit geraumer Zeit eine berechtigte Renaissance. Ähnliches gilt etwa für die Lehre von der Ausgestaltungsbedürftigkeit aller Grundrechte: 1962 entwickelt, nach rund dreißig Jahren erneut von der jüngeren Generation zum Thema gemacht. In den größeren Zeiträumen von Jahrhunderten darf die Wiederkehr der klassischen Lehre vom Gesellschaftsvertrag als weiteres Beispiel gelten. Es gäbe gewiss viele weitere regelmäßig wiederkehrende Problembereiche, und man erinnert sich an ein Diktum, wonach die ganze abendländische Philosophiegeschichte nur eine Fußnote zu Piaton sei.
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