Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) fordert die Evaluierung HOAI mit dem Ziel der unverzüglichen Wiederaufnahme der Beratungsleistungen als Planungsleistungen in den verbindlichen Teil. In den Novellierungen seit 2009 waren die Beratungsleistungen nicht mehr verbindlich geregelt. Dies führte in der Praxis zu großen Verwirrungen bei den Ingenieuren als Auftragnehmer und den Bauherren als Auftraggeber bis hin zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Problematisch ist dabei, dass verbindliche Honorarsätze in der jetzigen HOAI allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Die Rückführung der Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI muss für Umweltverträglichkeitsstudien, thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, vermessungstechnische Leistungen und die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen von der Politik kurzfristig umgesetzt werden.
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