Die Bundes-netzagentur (BNetzA) wird die Zuständigkeit für die Überwachung der Weisungsunabhängigkeit des DB-Netz-Managements von der DB-Holding erhalten. Das geht aus den Eckpunkten der Bundesregierung für das Eisenbahnregulierungsgesetz hervor. Bisher war die Überwachung der Unabhängigkeit (Unbundling) Sache des EBA. Die BNetzA betrachtet die Kontrolle der Unabhängigkeit demgegenüber als ihre originäre Aufgabe, weil davon der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz abhängt.
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