In der Schweiz soll eine neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, das den Widerspruch gegen die Vergabe von Bauaufträge klarer regelt. Hintergrund ist, dass nach Vergaben häufig Widerspruch eingelegt wird, der aufschiebende Wirkung hat. Ein Baubeginn ist dann erst nach Entscheidung der Gerichte möglich. Damit können sich Bauvorhaben stark verzögern, wie kürzlich beim Gotthard-Basistunnel geschehen.
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