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Ausgewahlte Entscheidungen

机译:选择的决定

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摘要

1. Die in Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 i. V. m. Art. 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayH-SchPG geregelte Möglichkeit zum Widerruf der Lehrbefugnis und der damit verbundenen Bestellung als Privatdozent sowie als außerplanmäßiger Professor, wenn die Obliegenheit zur sog. Titellehre nicht erfüllt wird, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.2. Ob die jeweilige Hochschule im Einzelfall die für die Titellehre maßgeblichen Vorschriften zutreffend ausgelegt und angewendet hat, ist vom Verfassungsgerichtshof im Popularklageverfahren nicht zu prüfen. Über die Frage, inwieweit einem Privatdozenten oder einem außerplanmäßigen Professor für seine Lehre eine Vergütung zusteht, ist gegebenenfalls von den dafür zuständigen Fachgerichten zu entscheiden.
机译:1.第30条第1句第1句的第一句话。 V.米根据第27条第1款第1句第2项,BayH-SchPG规定了撤销教学执照的可能性,以及相关的以私人讲师和计划外教授的任命,如果不履行所谓的职称教学的义务,则与巴伐利亚州宪法相符。第二名个别法院是否正确解释并适用了个别案例中的职称教学相关规定,宪法法院不应对普遍诉讼进行审查。如有必要,应由有关专业法院决定私人讲师或计划外教授有权获得的报酬。

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