【24h】

Editorial

机译:社论

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

Heft 2/2020 enthält drei Beiträge, die von aktueller Rechtsprechung angestoßen wurde, aber gleichwohl Grundsatzfragen betreffen, die bislang nicht hinreichend geklärt sind. Armin von Weschpfennig und Ulrike Quapp befassen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der viel beachteten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2019 (9 S 838/18). Der VGH hatte sich dort kritisch mit einer typischen Evaluierungssatzung auseinandergesetzt und diese für unwirksam erklärt. Der Gerichtshof sieht in verpflichtenden Lehrveranstaltungsevaluationen, selbst wenn damit keine verbindlichen Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Methode der angebotenen Lehrveranstaltungen verbunden seien, erhebliche Eingriffe in die Lehrfreiheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Zwar genüge die Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz den Anforderungen an die Normbestimmtheit, die sich aus Verfassungsrecht und der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergäben. Jedoch sei die Ermächtigung verfassungskonform auszulegen. Zu den vom Senat in einer Evaluierungssatzung zu treffenden Regelungen gehörten zwingend auch die allgemeinen, fach- und fakultätsübergreifenden Evaluationskriterien.
机译:问题2/2020包含目前判机所发起的三个贡献,但迄今为止涉及到目前为止的基本问题并未充分澄清。 Weschpfennig的ARMIN of Weschpfennig和乌拉克Quapp Quapp交易与2019年12月19日Baden-Württemberg行政法院的不值得值得注意的决定(9 S 838/18)。 VGH批判性地讨论了典型的评估法规,并宣布他们无效。法院在强制性课程评估中看到了强制性课程评估,即使没有与提供的课程的内容和方法相关的有关要求,大学教师救济自由的显着干预措施。虽然Landeschochschulgesetz的授权基础足够了对由宪法法和欧盟隐私监管产生的标准确定的要求。但是,授权将在宪法构建。在评估法规中陪同参议院的规定还包括一般,专家和教师评估标准。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号