In der Bonner Dissertation, von Christian Hillgruber betreut, verfolgt der Verfasser eine in der Praxis des Staatsrechts kaum mehr gestellte Frage, wenn der Bund Länderaufgaben finanziert: Hat der Bund überhaupt eine Finanzierungskompetenz und beachtet er bei der Leistung konditionierten Geldes auch sonst den Vorrang der Verfassung. Gerade die aktuelle Diskussion zeigt die Vernachlässigung des Verfassungsrechts wieder sehr deutlich, wenn das BMBF eine vom Bund finanzierte Digitalausstattungsstrategie für Schulen ankündigt und sich für die verfassungsrechtliche Zuständigkeit auf die deutlich unpassende Norm des Art. 91c GG beruft. - Auch bei der Exzellenzinitiative ist die Frage nach den verfassungsrechtlichen Implikationen vorsichtshalber gar nicht gestellt worden, weil, wer Fragen stellt, auch Antworten bekommt, die durchaus unliebsam sein können.
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