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Editorial

机译:社论

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摘要

Die Aberkennung eines Doktorgrades wegen „Unwürdigkeit" hat eine unwürdige Tradition im nationalsozialistischen Diskriminierungs-„Recht" (Gesetz über die Führung akademischer Grade v. 7.6.1939), konnte aber in der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts so ausgelegt werden, dass die Norm rechtsstaatlich verstehbar sein sollte. Deshalb hat die Entziehung wegen Unwürdigkeit den Sprung in das Hochschulrecht Baden-Württembergs schaffen können. In einem Fall bemerkenswert dreisten wissenschaftlichen Fehlverhalten hatte eine Fakultät die Gradenziehung (also den Widerruf der Gradverleihung) auf diesen Tatbestand gestützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dem ihm allein offenstehenden bundesrechtlichen Rahmen mit dem Problemkomplex beschäftigt. Klaus Ferdinand Gärditz bespricht die Entscheidung und konkretisiert die „verfassungskonform-wissenschaftsbezogene Interpretation" des Bundesverwaltungsgerichts.
机译:由于“不值得”而拒绝博士学位的做法在国家社会主义歧视“法律”中具有不值得的传统(关于学术学位管理的法律,7/7/1939),但在联邦行政法院看来可以这样解释,即可以在法治下理解规范。应该。这就是为什么由于不值钱而退学,从而使巴登-符腾堡州的大学法律跃升。在一个极端粗鲁的科学不端行为中,教师基于这一事实来决定学位的获得(即撤销学位授予)。联邦行政法院处理的是仅对联邦法律开放的复杂问题。克劳斯·费迪南德·加迪茨(Klaus FerdinandGärditz)讨论了该裁决,并指定了联邦行政法院的“与宪法有关的解释”。

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    《Wissenschaftsrecht》 |2014年第2期|A1-A1|共1页
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