Verleihung der Bezeichnung „ außerplanmäßiger Professor" UniG SL §§ 33 Abs. 1,43 Abs. 2 Einer Person, die die gesetzliche Altersgrenze für Professoren erreicht hat, kann die Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor" nicht verliehen werden. Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 14. September 2007—1 K 90/06 In: juris 1. Der Grundsatz der Chancengleichheit und Fairness im Prüfungsrecht gebietet keine Differenzierung der Prüfungsbedingungen nach den jeweiligen Sprachkenntnissen der nicht deutschsprachigen Prüflinge.
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机译:授予“特别教授”头衔UniG SL§§33第1.43段第2款达到教授法定年龄的人不能获得“特别教授”头衔。萨尔路易行政法院,2007年9月14日的判决— 1 K 90/06在:法学中1.考试法中平等机会和公平的原则不需要根据非德语候选人的语言技能来区分考试条件。
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