Es ist eine Herausforderung, vor dem sachverständigen Kreis der deutschen Universitätskanzler und weiterer Experten auf einem Symposium zu Ehren von Georg Sandherger zu Fragen des Hochschulrechts und der Hochschulpolitik sprechen zu dürfen. Mir ist etwas bange zumute. Ich beobachte das Universitätswesen seit einem guten Jahrzehnt mehr aus der Distanz, nachdem ich den Schwerpunkt meiner Arbeit auf die Europäische Union verlagert habe. Dennoch stehe ich aus zwei Gründen heute gerne vor Ihnen. Der eine heißt Georg Sandberger. Ihr Seminar ist gleichzeitig Abschiedssymposium für Ihren und meinen hochgeschätzten Kollegen, langjähriger Kanzler unserer Tübinger Eberhard-Karls-Universität. Das ist eine großartige Idee, an der ich mich gerne beteilige. Wir sind in Tübingen seit Jahrzehnten in verschiedenen Funktionen verbunden gewesen. Wie die Universität habe ich persönlich Georg Sandberger viel zu verdanken. Daher freue ich mich, an der Abschiedsveranstaltung der deutschen Kanzlerinnen und Kanzler für ihren hochangesehenen Kollegen mitwirken zu können.
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