19 Jahre nach Inkrafttreten der Europäi-schen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) überprüft derzeit die EU-Kommission wie vorgeschrieben, ob die Richtlinie den Zweck im Hinblick auf ihre Ziele erfüllt (fit for purpose). Dazu wird die WRRL aktuell einer Eignungsprüfung - dem so genannten Fitness-Check - unterzogen. In diesem Zusammenhang läuft seit September 2018 die öffentliche Konsultation der EU-Kommission. Noch bis 4. März 2019 sind die Öffentlichkeit und Fachleute in der EU aufgerufen, per Fragenbogen auf der Webseite der EU-Kommission ihre Meinung zur WRRL zu äußern. Die Kommission führt zusätzlich weitere Konsultationen durch - u. a. mit Behörden und Interessenvertretern. Daraus können sich Ansätze für eine Änderung der Richtlinie ergeben. Der Fitness-Check-Report der EU-Kommission wird für Herbst 2019 erwartet. Danach haben die Mitgliedstaaten, die den EU-Rat bilden, und das EU-Parlament die Möglichkeit, darauf zu reagieren. EU-Mitgliedstaaten, Wirtschafts- und zivilgesellschaftliche Interessenverbände haben sich längst in Stellung gebracht, um ihre Positionen geltend zu machen und entsprechend Einfluss auf die Zukunft der WRRL zu nehmen.
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