Das Heft er?ffnet mit einem Beitrag, der sich mit dem ersten Hochschulurteil besch?ftigt, das inzwischen 44 Jahre alt ist (BVerfGE 35, 79 v. 29. Mai 1973; Entscheidungsgegenstand war das sog. Nieders?chsische Vorschalt-gesetz 1971) und für lange Zeit, gewisserma?en kanonisiert, die Hochschulpolitik (mit-)determiniert hat. Eine solche Bedeutung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist gesetzlich gewol das BVerfGG ordnet in §31 BVerfGG für die tragenden Gründe deren Bindungswirkung an, so dass es so zu geht, wie es der Sp?tter Ephraim Kishon meiner Erinnerung nach für das jüdische Poker postuliert hat: Wenn jemand Ben Gurion sagt, geht da nichts drüber ... Ganz buchstabengetreu l?sst sich das zwar nicht auf die Bindungswirkung übertragen, weil es Streit über das geben kann, was tragend ist und das Tragende selbst wieder der Interpretation zug?nglich ist. Und natürlich ist die Bindungswirkung kein Gedankenk?fig; der Gesetzgeber ist berechtigt, aus gutem Grund einen anderen, abweichenden Vorschlag zu machen, der die Bindungswirkung in Frage stellt und vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsm??igkeit geprüft werden kann, ohne dass dieses selbst an sein früheres Urteil gebunden w?re. Dabei liegt auf der Hand, dass die Bindungswirkung der Gründe einer Entscheidung an Plausibilit?t verlieren k?nnen, je ?lter das Urteil ist. Diese Zeitbedingtheit lie?e sich aktuell sehr deutlich am SRP/KPD-Urteil (BVerfGE 2,1; 5,85) im Abgleich mit dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13) erkennen. Von daher ist eine zeit(verfassungs)geschichtliche Kontextuali-sierung bedeutender verfassungsgerichtlicher Entscheidungen gewiss ein Desideratum. Für das Hochschulurteil ?rekonstruiert" Florian Meinel die damalige ?Kontroverse". Eine solche ?Kontextualisierung" ist heute m?glich geworden, weil die Akten - anders als früher - im Bundesarchiv eingesehen werden k?nnen, soweit nicht das Beratungsgeheimnis betroffen ist. Meinel verdeutlicht, dass das vom Bundesverfassungsgericht mitkontu-rierte Modell sich als ?in h?herem Ma?e stabil" gezeigt hat, ?als man dies angesichts der endogenen und exogenen Ver?nderungen der Universit?t für wahrscheinlich halten würde".
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