Das ?sterreichische Wissenschaftssystem hat ein Problem vermieden, das jüngst das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Hochschullandschaft offengelegt hat: Wenn der Staat auf seine Aufsichtsfunktion über die berufszugangser?ffnenden Studieng?nge nicht mehr wahrnimmt, sondern diese Aufgabe Akkreditierungsagen-turen überl?sst, darf er nicht zugleich auch noch auf jegliche normative Steuerung der Qualit?tssicherung verzichten (BVerfG vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10). ?sterreich ordnet die Materie seit 2011 für die drei S?ulen hochschulischer Ausbildung - Universit?ten, Fachhochschulen, private Hochschulen - einheitlich bundesgesetzlich (§ 1 Abs. 1 HS-QSG). Die externe Qualit?tssicherung umfasst vier Aufgabenfelder: die Zertifizierung des hochschulischen Qualit?tsmanagementsystems, die Akkreditierung von Studien, die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen sowie die Aufsicht über akkreditierte Bildungseinrichtungen. (§ 1 Abs. 2 HS-QSG).
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