Es gibt den Einzelfall, in dem sich mehrere Grundlagenprobleme zeigen: Der Er?ffnungsbeitrag ?Querelen einer Amtsübernahme im einzelnen Fall, besch?ftigt sich mit dem Problem, dass der Gesetzgeber (hier die L?nder im Verbund qua Staatsvertrag, erg?nzt um Landesrecht des vertragsvollziehenden Landes) sich zu organisatorischer Neuordnung entschlie?t, diese aber nur mit dem vorhandenen Personal bew?ltigen kann. Hier geht es um den Ubergang im Spitzenamt von der ZVS auf die Stiftung für Hochschulzulassung. Solche Fallkonstellationen k?nnen sich geradezu als Laboratorium interessanter Rechtsfragen entwickeln. Herausgegriffen sei nur die Frage, wie sich das Staatsvertragsrecht der L?nder zu jenem Landesrecht verh?lt, das den Staatsvertragt - dort erm?chtigt - vollzugsf?hig machen soll.
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