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Ausgew?hlte Entscheidungen

机译:Ausgew ?

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摘要

1. Prüfungsrechtliche Sanktionsnormen, die eine unternommene Prüferbeeinflussung mit einem Bewertungsausschluss belegen, genügen allgemein den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Dies gilt auch dann, wenn sie der Prüfungsbeh?rde kein Entschlie?ungsermessen einr?umen. Es bedarf aber der Prüfung im Einzelfall, ob die Sanktionsverh?ngung verh?ltnism??ig ist. 2. Ergibt sich für einen Prüfer aufgrund der Mitteilung eines Prüflings eine Sachlage, die in ihrer informatorischen Substanz im Wesentlichen dem entspricht, wovon er ohnehin ausgegangen ist oder als naheliegende M?glichkeit auszugehen hatte, so vermag dies seine Unbefangenheit im Rechtssinne nicht zu beeintr?chtigen. 3. Die vom Prüfling eigenm?chtig vorgenommene Durchbrechung der Anonymit?t des schriftlichen Prüfungsverfahrens durch Kontaktaufnahme mit dem Prüfer vermag die Sanktionierung mit einem Bewertungsausschluss dann nicht zu begründen und vor Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu rechtfertigen, wenn sie den Umst?nden nach nicht geeignet ist, die Unbefangenheit des Prüfers zu beeintr?chtigen, und daher nicht zugunsten des Prüflings einen einseitigen Wettbewerbsvorteil im Prüfungsverfahren schafft. 4. Das Einheitlichkeitsgebot in § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG findet in Bezug auf Verfahrensregelungen keine Anwendung.
机译:1. 特派Prüferbeeinflussung用Bewertungsausschluss表明满足普遍要求的个性。12段第一句GG。那也是如此,如果你就是Prüfungsbeh ?没有Entschlie ?但审查在个案是否Sanktionsverh ?由于一职时为审计员说明一个Prüflings知情同意,其基本上informatorischen物质反正的反映他在交往或者是显而易见的M ?有,能使这Unbefangenheit里Rechtssinne beeintr chtigen ?。Prüfling eigenm ?Anonymit ?Prüfungsverfahrens通过联系的考官能在用Bewertungsausschluss那不是理由个性。12段第一句GG为自己辩护如果Umst ?Prüfers Unbefangenheit向beeintr ?Prüflings单方面优势在审计制度创造。Einheitlichkeitsgebot在§5d段第二句DRiG在关于Verfahrensregelungen不应用情况。

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