Das Datenschutzrecht entwickelt sich - auch durch Auslegungsentscheidungen der Aufsichtsbeh?rden und durch die Rechtsprechung - st?ndig weiter. Jeder H?ndler ist daher gut beraten, st?ndig auf dem Laufenden zu bleiben und so drohende Abmahnungen und Bu?gelder durch die Aufsichtsbeh?rden zu verhindern. Beispiele: ? Die Nutzung von Google-Analytics verst??t nach Ansicht der Aufsichtsbeh?rden in ?sterreich und Frankreich gegen die DSGVO. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert, ob die Nutzung von Diensten, die die Nutzerdaten in die USA übermitteln, rechtm??ig ist. Eine Nutzung dieser Dienste ist daher mit rechtlichen Risiken verbunden.
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