1. Die Frage, ob der Bauherr im Falle korrekter Berechnung der Energieersparnis von der Beauftragung der Solaranlage Abstand genommen h?tte oder diese gleichwohl in Auftrag gegeben h?tte, geh?rt zur haftungsausfüllenden Kausalit?t. 2. Auch für die Haftung wegen der Verletzung von Aufkl?-rungs- und Beratungspflichten eines Planers gilt die Verj?hrungsregelung gem?? § 634a BGB. Die Verj?hrung beginnt mit der Abnahme, auch wenn die M?ngelansprüche bereits vor der Abnahme entstanden sind.
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