Am 28. Mai 2022 tritt eine überarbeitete Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, mit der die Verbraucher u.a. vor der Werbung mit ?unechten" Preissenkungen (Schaukelpreise) geschützt werden sollen. So werden z.B. die Unternehmen verpflichtet, bei der Bekanntgabe einer Preiserm??igungfür eine Ware als ?Referenzpreis" den niedrigsten Cesamtpreis anzugeben, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preiserm??igung angewandt haben (§ 11 Abs. 1).
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