Mit dem Bau des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) vor mehr als 130 Jahren entstand auch das Erfordernis, die Querung dieser künstlichen (Bun-des-)Wasserstra?e zu erm?glichen. Aus den damaligen Planfeststellungsbeschlüssen ergibt sich bis heute für die Bundesrepublik als Eigentümer die Verpflichtung, für die seinerzeit durch den Kanalbau unterbrochenen Verkehrswege unentgeltlich überg?nge bereitzustellen. Hierfür leisten F?hren von Beginn an einen entscheidenden Beitrag.
展开▼