Grundsatz: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug st?ndig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Stra?en-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverh?ltnissen sowie den pers?nlichen F?higkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten für alle Kraftfahrzeuge grunds?tzlich H?chstgeschwindigkeiten von 50 km/h oder die durch Verkehrszeichen Nr. 274 festgelegten Geschwindigkeiten, die h?her oder niedriger sein k?nnen und für alle Fahrzeugarten gelten - auch für schwere Lastzüge. Ausgenommen sind inner?rtliche Autobahnen. Dies bedeutet, wenn innerhalb einer ge- schlossenen Ortschaft durch die Stra?enverkehrsbeh?rde durch das Verkehrszeichen 274 die Geschwindigkeit auf 70 km/h festgelegt ist, dass dann auch ein 40-Tonner-Lastzug diese Geschwindigkeit fahren darf.
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