Inhalt: Unternehmen k?nnen für die Kontrolle von Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsverst??en entlang ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden. Geltungsbereich: Europ?ische Unternehmen sowie in der EU t?tige Firmen aus Drittstaaten ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Mio. Euro Umsatz. Für Risikobranchen, in denen das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt besonders hoch ist, müssen die Anforderungen der Richtlinie bereits ab 250 Angestellten und 40 Mio. Euro Umsatz erfüllt werden; dazu geh?ren u.a. die Textil- und Lederindustrie. Geplantes Inkrafttreten: Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie voraussichtlich bis 2026 in nationales Recht umsetzen, ab 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Inhalt: Rahmen/Kriterien zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen werden festgelegt. Sechs Umweltziele werden beachtet: Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, übergang zu Kreislaufwirtschaft, Vermeidung der Umweltverschmutzung, Schutz der ?kosysteme, damit wird Nachhaltigkeit zu einem Kriterium des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft.
展开▼