Ein Bremer Kaufmann stellte sein Auto in den 50er-Jahren einfach auf die ?ffentliche Stra?e. Das damals illegale Verhalten wurde vom Bundesverwaltungsgericht Jahre sp?ter für legal erkl?rt. Alle sollten Autos haben, und die brauchten Platz. Parken wurde so als Gemeingebrauch im deutschen Stra?enverkehrsrecht abgesichert. Heute k?nnte das Privileg des privaten Parkens auf genau umgekehrte Weise fallen: Wie würde ein Gericht entscheiden, wenn Stühle und Tische, Fahrr?der und Roller auf die Auto-Parkfl?chen gestellt würden?
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