Der BTE stellt fest, dass der Verband sich im Rahmen seiner am 18. M?rz d.J. stattgefundenen Pressekonferenz nicht dafür ausgesprochen hat, eine Maskenpflicht im Einzelhandel grunds?tzlich bzw. über den 2. April d.J. beizubehalten. Der BTE hat sich dahingehend ge?u?ert, dass er aufgrund der aktuellen Verlautbarungen der Bundesl?nder nicht mit einem Verzicht der Maskenplicht im Einzelhandel vor dem 2. April rechnet. Es ist richtig, dass der BTE auf die Entwicklung der Inzidenzzahlen hingewiesen hat und die Maskenpflicht derzeit noch für ?tolerierbar" erachtet, um letztendlich erneute 2 und/oder 3 G Regelungen im Einzelhandel zu verhindern.
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