Mit promovierten Nachwuchswissen-schaftlerinnen und -wissenschaftlern auf Qualifikationsstellen muss eine Anschlusszusage zur unbefristeten Besch?ftigung vereinbart werden - so sieht es der § 110 des neuen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vor, das am 25. September 2021 in Kraft getreten ist. In einer ersten Reaktion ist die Pr?sidentin der Humboldt-Univer-sit?t (HU) zu Berlin, Sabine Kunst, zum Jahresende 2021 von ihrem Amt zurückgetreten. Aber auch über die Grenzen Berlins hinaus wird kontrovers über die Gesetzesnovelle disku-tiert. Am 30. Dezember hat die HU eine Beschwerde beim Bundesverfas-sungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
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