27 Staaten bilden aktuell die Europ?ische Union. Bürgerin oder Bürger dieser Union ist, wer die Staatsbürgerschaft eines dieser Mitgliedsstaaten besitzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind allerdings unterschiedlich, da die einzelnen Staaten ihre P?sse nach unterschiedlichen Kriterien vergeben. Ashley Mantha-Hollands und Jelena Dzankic entwerfen eine Typologie dieser Zug?nge, die vier Modelle unterscheidet und zueinander in Beziehung setzt: Zugeh?rigkeit über Abstammung (ius sanguinis), über territoriale Prinzipien (ius soli), über Angeh?rige (etwa durch Heirat oder Adoption) oder über besondere Leistungen für das Gemeinwesen. Solange die einzelnen Mitgliedsstaaten über den Zugang zu einer EU-Staatsbürgerschaft entscheiden, bleiben Ungleichheiten und Un-gleichzeitigkeiten bestehen.
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