Bei der Kündigung eines Architekten-oder Ingenieurvertrags gem?? § 648 Satz 1 BGB durch einen Besteller, dem bei weiterer Durchführung des Vertrags ein Sonderkündigungsrecht gem?? § 650r Abs. 1 BGB zugestanden h?tte, umfasst der Anspruch gem?? § 648 Satz 2 BGB hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen grunds?tzlich nicht die Vergütung für Leistungen, die nach einer Vorlage der Planungsgrundlage mit einer Kosteneinsch?tzung zur Zustimmung gem?? § 650p Abs. 2 Satz 2 BGB zu erbringen gewesen w?ren.
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