Eine unl?ngst ver?ffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter f?lschlicherweise berichtet, dass die Marke ?Black Friday" generell gel?scht worden sei. Tats?chlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro-und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen. Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke ?Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung oder Schuhe, weiterhin wirksam. Aktuell ist zwar beim Kammergericht Berlin ein Rechtstreit anh?ngig, ob der Markenschutz nach dem BGH-Urteil auch für andere Warengruppen verfallen ist, bei Redak-tionsschluss war hierzu aber noch kein Urteil ergangen. Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, hatte dies zumindest schon einmal entsprechend entschieden.
展开▼