Derzeit macht sich angesichts steigender Beschaffungspreise Unruhe auf dem Strom- und Gasmarkt breit. So hat der K?lner Strom- und Gasanbieter ?immergrün", eine Marke der Rheinischen Elektrizit?ts- und Gasversorgungsgesellschaft, seinen Kunden erhebliche Preiserh?hungen für die Belieferung mit Strom und Gas mitgeteilt. Andere Kunden wurden ohne hinreichende Begründung informiert, dass ihre Stromversorgung kurzfristig eingestellt werde. Offenbar ist das kein Einzelfall, wie aus Medienberichten hervorgeht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde nun t?tig. ?Wir kritisieren das Vorgehen von,immergrün' scharf und haben das Unternehmen abgemahnt. Die Preiserh?hungen sind v?llig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale ein deutliches Signal an alle Strom- und Gasversorger setzen, ihre Vertragszusagen gegenüber den Kunden ?weiterhin fair und zuverl?ssig einzuhalten". Sie fordert im konkreten Fall, solcher Art mitgeteilte unwirksame Preiserh?hungen den Kunden nicht in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus teilt die Verbraucherzentrale NRW die Rechtsauffassung, dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche Kündigung der Vertr?ge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende m?glich.
展开▼