Erst Anfang der 2000er-Jahre wurde die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in einem EU-Dokument explizit festgeschrieben: in Artikel 13 der Grundrechtecharta. Forschende und Institutionen waren auch davor nicht schutzlos - die Verteidigung ihres Freiraums galt als Anwendungsfall der Meinungsfreiheit. Unter welcher überschrift auch immer: Der Schutz der Wissenschaft vor Instrumentalisierung, Hetzkampagnen und staatlichen übergriffen wird wichtiger denn je. Kriszta Kov?cs untersucht, wie die beiden supranationalen europ?ischen Gerichte, der Gerichtshof für Menschenrechte in Stra?burg und der Europ?ische Gerichtshof in Luxemburg, dieser Aufgabe nachkommen.
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