Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) [1] und der ab August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) [2] ist eine hohe Verwertungsquote anzustre- ben. Dies bedeutet, dass Aushubmassen dem Stoffkreislauf wieder zugefuehrt und in technischen Bauwerken eingebaut werden (hochwertige Verwertung). Die Deponierung (Beseitigung) und damit der Ausschluss aus dem Stoffkreislauf soll weitestgehend unterbunden werden. Am Einbauort gelten entsprechende erd-bautechnische Anforderungen an das Material. Diese Anforderungen koennen oftmals nur in Verbindung mit einer entsprechenden Aufbereitung erfuellt werden. Durch die Kombination aus der Aufbereitung mittels moderner Bodenfragese und dem Hinzufuegen von Bindemittel koennen viele erdbautechni-sche Parameter beeinflusst und verbessert werden. Die entsprechenden Rezepturen werden im Vorfeld anhand von Eignungspruefungen im Labor ermittelt.
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