Das Marketingbeitragssystem der Agrar-markt Austria (AMA) wird künftig breiter aufgestellt, wobei zugleich die Bewerbung regionaler Produkte verst?rkt werden soll. Das regelt die Novelle des AMA-Gesetzes, die Mitte November vom ?sterreichischen Ministerrat beschlossen wurde. Nach Angaben des Wiener Agrarressorts werden mit der Systemumstellung nun erstmals auch die landwirtschaftlichen Nutzfl?chen und somit die gesamte Agrarproduktion ins Marketing und Beitragssystem der AMA eingebunden. Dadurch werde eine breite Etablierung von Ma?nahmen m?glich. Inhaltlich und in der H?he seien die AMA-Marketingbeitr?ge seit ihrer Einführung im Jahr 1995 bis heute weitest-gehend unver?ndert fortgeführt worden. Die Novelle umfasst laut Ministerium unter anderem die Einbindung des gesamten Getreidesektors in das Marketingsystem, den Ausbau der Qualit?ts- und Herkunftssicherung sowie die St?rkung von Almerzeugnissen. Zudem soll das AMA-Gütesiegel auf weitere Produktbereiche ausgedehnt werden, so etwa auf Brot und Backwaren. Darüber hinaus soll künftig die Bedeutung der Landwirtschaft für die Lebensmittelversorgungssicherheit klarer herausgestellt werden, ebenso ihre vielf?ltigen Leistungen für Umwelt, Natur, Klima und Tierwohl. Im Weiteren stehen Vereinfachungen im Einhebungs-prozess der Beitr?ge an. Nach Darstellung des Agrarressorts ergibt sich das Gesamtaufkommen der AMA-Marketingbeitr?ge künftig aus zwei S?ulen. Auf der einen Seite steht ein neuer einheitlicher Fl?chenbeitrag als Basisbeitrag für landwirtschaftliche Nutzfl?chen, auf der anderen Seite die schon bestehenden Produktbeitr?ge für Schlachttiere, Legehennen, die angelieferte Milchmenge sowie Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeitr?ge - wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung - reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.
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