Mit dem 2. Gesetz zur Anderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes ab 2024 auf Abfalle erweitert. Eine positive Klimaschutzwirkung dieses Schrittes ist jedoch sehr zweifelhaft, vielmehr drohen Fehllenkungen von Abfallstromen und Kostenabwalzungen auf die Gebuhrenzahler. Der Co2-Preis nach dem BEHG adressiert insbesondere nicht die Hersteller fossiler Kunststoffprodukte als eigentliche Verursacher abfallstammiger Treibhausgasemissionen.
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