W?hrend sich die ersten Unternehmen bereits mit der Warenbewertung für den Jahresabschluss 2021 besch?ftigen, arbeiten andere - nicht zuletzt wegen überlastung der Steuerberater als Folge der überbrückungshilfe - noch an der Bilanz für 2020. In beiden F?llen stellt sich gleicherma?en die Frage nach einer angemessenen Waren bewert ung und deren stichhaltiger Begründung. über die allgemeinen Bewertungsfragen hinaus stellt sich zudem das Problem, wie die Corona-überbrückungshilfe zu berücksichtigen ist, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.
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